Dosis

Dosis
Do|sis ['do:zɪs], die; -, Dosen ['do:zn̩]:
abgemessene, jmdm. zugemessene Menge von etwas, besonders von einem Medikament o. Ä.:
eine starke Dosis Morphium geben; die Wahrheit wurde ihnen in kleinen Dosen verabreicht (wurde ihnen schonend nach und nach beigebracht).
Syn.: Portion, Quantum.
Zus.: Überdosis.

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Do|sis 〈f.; -, Do|sen〉 genau zugemessene Menge eines Stoffes (Arznei) od. einer Strahlung (Strahlen\Dosis) ● eine kleine, geringe, hohe, tödliche \Dosis (Letal\Dosis); Energie\Dosis, Äquivalent\Dosis; jmdm. eine Nachricht, eine Wahrheit in kleinen Dosen beibringen 〈fig.〉 nach u. nach, schonend, vorsichtig mitteilen [<grch. dosis „Gabe“]

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Do|sis [griech. dósis = Gabe, Geben], die; -, …sen:
1) die im Allg. in der Einheit mg/kg Körpergewicht angegebene pharmakol. bzw. toxikol. wirksame Menge eines Stoffes mit den bes. Bez. Effektivdosis (ED), Einzeldosis (ED), Tagesdosis, Maximaldosis u. letale Dosis ( DL)
2) durch Dosimetrie messbare u. im Allg. in der Einheit J/kg angegebene Menge ionisierender Strahlung, die einem System zugeführt wird mit den bes. Bez. Energiedosis, Äquivalentdosis u. Ionendosis. Den Quotienten aus Dosis u. Zeiteinheit bezeichnet man als Dosisleistung oder Dosisrate; allg. Einheit W/kg.

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Do|sis , die; -, Dosen [mlat. dosis = Gabe < griech. dósis]:
entsprechende, zugemessene [Arznei]menge:
die tägliche, eine schwache, eine tödliche D.;
Ü eine gehörige D. Eitelkeit;
jmdm. etw. in kleinen Dosen verabreichen, beibringen (ugs.; schonend nach u. nach mitteilen).

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Dosis
 
[griechisch »Gabe«] die, -/...sen,  
 1) Medizin: die auf Verordnung des Arztes verabreichte (applizierte) - oder auch unbeabsichtigt oder in Absicht der Selbsttötung dem Körper zugeführte - Menge eines Arzneimittels, Giftes oder einer ionisierenden Strahlung. Bei Arzneimitteln wird zwischen Einzeldosis (der auf einmal einzunehmenden Dosis) und Tagesdosis (der im Verlauf eines Tages einzunehmenden Dosis) unterschieden. Als Dosis letalis (Letaldosis, Abkürzung LD) wird die zum Tod führende Dosis bezeichnet. Die Dosis, bei der eine bestimmte Wirkung einsetzt (Schwellendosis) und die Dosis, bei der gerade die volle Wirkung erreicht ist (Vollwirkdosis) können nur ungenau bestimmt werden. Um Arzneimittel, Umweltchemikalien u. a. physiologisch wirksame Stoffe miteinander vergleichen zu können, wird deshalb meist diejenige Dosis verwendet, bei der die halbmaximale Wirkung auftritt, die Effektivdosis 50 % (Abkürzung ED50). Diese lässt sich aus der grafischen Darstellung der Dosis-Wirkungs-Beziehung exakt bestimmten (Wendepunkt der Kurve). Entsprechend ist die mittlere letale Dosis oder Letaldosis 50 % (Abkürzung LD50) die Dosis, bei der in einem Tierversuch bei 50 % der Tiere der Tod eintritt.
 
 2) Physik und Strahlenschutz: Maß für die einem Körper oder System zugeführte Strahlungsmenge (Strahlendosis). Die Energiedosis oder absorbierte Dosis (Formelzeichen D ) ist definiert als der Quotient aus der auf ein Volumenelement dV eines Materials übertragenen Energie dE und der in ihm enthaltenen Masse dm = ρ dV (ρ = Dichte des Materials): D = dE / dm = ρ-1 dE / dV. Sie kann also gegebenenfalls räumlich veränderlich sein. Ihre gesetzlliche Einheit (SI-Einheit) ist das Gray (Einheitenzeichen Gy): 1 Gy = 1 J/kg; bis zum 31. 12. 1985 war im amtlichen Gebrauch auch das Rad (Einheitenzeichen rd) zugelassen: 1 rd = 0,01 Gray (Gy) = 10-2 J/kg. - Die Ionendosis (Formelzeichen J) ist der Quotient aus der von der ionisierenden Strahlung in Luft erzeugten Ionenladung (eines Vorzeichens) dQ und der bestrahlten Luftmasse dmL = ρL dV, in der die Ionenladung gebildet wird (ρL = Dichte der Luft): J = dQ / dmL = ρL-1 dQ / dV. Gesetzliche SI-Einheit ist das Coulomb je Kilogramm (C/kg); bis zum 31. 12. 1985 war auch das Röntgen (Einheitenzeichen R) als Einheit amtlich zugelassen. Mit der im Strahlenschutz eingeführten Äquivalentdosis (Formelzeichen H) wird die Einwirkung ionisierender Strahlung auf biologische Systeme gekennzeichnet. Sie lässt sich aus der gemessenen Energiedosis D und einem von Art und Energie der Strahlung abhängigen Bewertungsfaktor q (früher RBW-Faktor genannt; RBW für relative biolog. Wirksamkeit) gemäß H = q · D berechnen; dieser Faktor ist nach strahlenbiologischen Erkenntnissen festgelegt worden: q = 1 für Röntgen- und Gammastrahlen sowie Elektronen- und Positronenstrahlen (speziell Betastrahlen), q = 2 bis 10 für Neutronen (je nach Energie), q = 10 für Alpha-, Protonen- und Deuteronenstrahlen sowie q = 20 für schwere Atomkerne. Gesetzliche SI-Einheit der Äquivalentdosis ist das Sievert (Einheitenzeichen Sv): 1 Sv = 1 J/kg; bis zum 31. 12. 1985 war auch das Rem (Einheitenzeichen rem) im amtlichen Gebrauch zugelassen: 1 rem = 10-2 Sv. Die der Äquivalentdosisbestimmung zugrunde gelegten Massen können sich auf feste Raumbereiche (Ortsdosis) oder auf den menschlichen Organismus (Personendosis) beziehen. Bei der Personendosis muss stets angegeben werden, ob es sich um eine Bestrahlung des ganzen Körpers (Ganzkörperdosis) oder nur um eine Bestrahlung einzelner Organe (Organdosis, z. B. Lungendosis, Knochendosis, Schilddrüsendosis, Nierendosis) handelt. Bei einer Bestrahlung führen die Ganzkörperdosen und die einzelnen Organdosen zu unterschiedlichen Werten. - Im Strahlenschutz ist außerdem die Toleranzdosis (höchstzulässige Dosis) von Bedeutung, die in der Strahlenschutz-VO für bestimmte Personengruppen, Arbeitsbedingungen u. a. festgelegt ist (Strahlenschutz). - Die in der Biologie benutzte RBW-Dosis (Dosis der relativen biologischen Wirksamkeit) ist die Energiedosis einer mit 250 kV erzeugten Röntgenstrahlung, die dieselbe biologische Wirkung hervorruft wie die Energiedosis der untersuchten Strahlenart.
 

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Do|sis, die; -, Dosen [mlat. dosis = Gabe < griech. dósis]: entsprechende, zugemessene [Arznei]menge: die tägliche, eine schwache, eine tödliche D.; Das Einzige, was sie für ihn noch tun konnten, war eine stärkere D. Morphium (Ott, Haie 337); eine beträchtliche D. [an] Schlaftabletten zu sich nehmen; Zeugen, die froh zu sein schienen, dass die alte Frau Rupp ... endlich gestorben war - sei es sogar durch eine ausgiebige D. Rattengift (Baum, Paris 75); in gefälligen Dosen sprach man dem Weinbrand zu (Bieler, Bonifaz 127); Ü eine gehörige D. Eitelkeit; ... setzte er mit einer leichten D. mitleidiger Verachtung hinzu (Fallada, Herr 83); Ihre sehr schmale Hand ... ist keineswegs ... ohne eine beträchtliche D. unbewusster Gewalttätigkeit (Frisch, Stiller 64); jmdm. etw. in kleinen Dosen verabreichen, beibringen (ugs.; schonend nach u. nach mitteilen).

Universal-Lexikon. 2012.

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